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Arbeitsunfälle
Als Mitarbeitende sind sie über ihren Arbeitergeber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung – in der Regel als Berufsgenossenschaft organisiert – bietet ihnen Absicherung im Falle eines Unfalles.
Behandelt werden sie von sogenannten Durchgangsärzte.
Ich bin in meiner Praxis als Durchgangsarzt von der gesetzlichen Unfallversicherung zur Versorgung von Arbeitsunfällen zugelassen.
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